Beilackierungskosten bei einem Verkehrsunfall

Kanzlei Verkehrsrecht – Beilackierungskosten bei einem Verkehrsunfall

Beilackierungskosten nach aktueller BGH Entscheidung

Der BGH (Urteil vom 17.09.2019, Az. VI ZR 396/18) hat nun festgestellt, dass die Schadenposition der Beilackierung nicht anders behandelt werden darf als andere Positionen des Wiederherstellungsaufwandes. Bei der Beilackierung handelt es sich um einen Teil einer vollständigen und sachgerechten Reparatur. Die korrekte Instandsetzung nach einem Unfall beinhaltet auch die gegebenenfalls erforderliche Beilackierung. Dabei handelt es sich nicht um eine Wertverbesserung des Fahrzeugs, sondern um eine Wiederherstellung des zuvor bestehenden Zustands. Der Sachverständige ist verpflichtet höchstrichterlicher Rechtsprechung in seinem Gutachten zu berücksichtigen. In der Regel ist eine Beilackierung angrenzender Teile im Sinne des BGH, Urteil vom 17.09.2019 VI ZR 396/18 erforderlich, weil der lackiertechnische Aufwand, sie zu vermeiden, angesichts des Risikos des Misslingens zu hoch ist.

Beilackierung, Beurteilung nach durchgeführter Reparatur

Das Argument, erst nach durchgeführter Reparatur könne beurteilt werden, ob eine Beilackierung notwendig sei, weshalb die Beilackierungskosten fiktiv nicht zugesprochen werden könnten, ist nicht tragfähig. Es kommt darauf an, ob die Notwendigkeit einer Beilackierung überwiegend wahrscheinlich ist. Bei der vorliegenden Farbe ist eine Beilackierung für eine Farbangleichung erforderlich.

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