Kürzung Stundenverrechnungssätze

Kanzlei Verkehrsrecht – Kürzung Stundenverrechnungssätze

Stundenverrechnungssätze, Zugänglichkeit ohne erheblichen Aufwand

Die von der Versicherung benannte Referenzwerkstatt muss für den Geschädigten ohne weiteres zugänglich sein, BGH, Urteil vom 28.04.2015-VI ZR 267/14. Anhaltspunkt für die örtliche Lage einer markengebundenen Fachwerkstatt ist der Wohnsitz des Geschädigten. Wenn die alternative Fachwerkstatt für den Geschädigten erheblich weiter entfernt liegt, als die markenbezogene Fachwerkstatt, muss er sich grundsätzlich auf diese nicht verweisen lassen.

Entfernung Referenzwerkstatt

Ein erheblicher Mehraufwand kann dabei je nach den geographischen Besonderheiten des Einzelfalles in der Stadt bei einer Fahrt von 5-15 km, auf dem Land in der Regel erst ab 20 km gesehen werden:

Landgericht Hagen vom 15. März 2012, 7 S 11/12 = 13 km zumutbar

Amtsgericht Frankfurt am Main vom 29.01.2016, 32 C 3096/14 (72) = 15 km Entfernung unzulässig.

Amtsgericht Solingen vom 06.12.2010, 13 C 216/10 = 11,25 km unzumutbar, weil eine markengebundene Fachwerkstatt in geringerer Entfernung vorhanden.

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