ADVOKAN
Kanzlei für Verkehrsrecht

Die ADVOKAN RechtsanwaltsgesellschaftmbH steht Ihnen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zur Verfügung.

Persönliche Beratung

Für eine telefonische Beratung können Sie uns gerne unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren:

Professionelle Beratung durch Verkehrsrechtsanwälte

Unsere Anwälte haben sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert, sind ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und verfügen auf diesem Rechtsgebiet das erforderliche Wissen und die Erfahrung bei einem Verkehrsunfall Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung effektiv durchzusetzen. In den letzten Jahren haben die Versicherungen zunehmend Abwehrstrategien entwickelt. Die Regulierungen werden verzögert, Ansprüche gekürzt und vermeintliche Mitverschulden angesetzt. Jede einzelne Kürzung der Versicherung haben wir in den letzten Jahren genau herausgearbeitet. Diese werden von unseren Anwälten für Verkehrsrecht erfolgreich abgewehrt und eine Nachregulierung erzielt.

Einige der häufigsten Schadenspositionen sind

Abschleppkosten

Muss ein Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall abgeschleppt werden, sind die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.

Nutzungsausfall

Statt eines Mietwagens, kann Nutzungsausfallentschädigung angefordert werden.

Fiktive und konkrete Schadensabrechnung

Der Geschädigte kann auf Basis des Gutachtens abrechnen. Der Geschädigte kann auch konkret abrechnen, in dem er sein Fahrzeug reparieren lässt und eine Reparaturrechnung vorlegt.

Schmerzensgeld

Für das Schmerzensgeld sollten Belege wie Arztberichte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.

Wertminderung

Als Wertminderung wird derjenige Betrag bezeichnet, der die Differenz zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Unfallwagen nach dem Verkehrsunfall auf dem Markt bildet.

Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn der Schaden so gravierend ist, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes technisch nicht mehr möglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen.

Schadenslexikon.

Wir verweisen auf die ausführlichen Informationen in unserem Schadenslexikon.
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