Die ADVOKAN RechtsanwaltsgesellschaftmbH steht Ihnen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zur Verfügung.
Über 1500 Mandanten werden von uns jährlich nicht nur im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim, Darmstadt, Hanau, Offenbach) sondern auch bundesweit erfolgreich vertreten. Dank der digitalen Leistungen spielen Entfernungen keine Rolle mehr. Die Kommunikation erfolgt über Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Es hat sich eine komplexe Rechtsprechung zu jedem einzelnen Schadensposten entwickelt. Diese ist für den Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe gar nicht zu überblicken. Einige Schadensposten bleiben den Geschädigten oftmals unbekannt. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie daher schnellstmöglich mit uns in Kontakt treten. Wir garantieren eine Bearbeitung innerhalb 24 Stunden, und an Wochenenden den darauf folgenden Werktag.
Unsere Anwälte haben sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert, sind ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und verfügen auf diesem Rechtsgebiet das erforderliche Wissen und die Erfahrung bei einem Verkehrsunfall Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung effektiv durchzusetzen. In den letzten Jahren haben die Versicherungen zunehmend Abwehrstrategien entwickelt. Die Regulierungen werden verzögert, Ansprüche gekürzt und vermeintliche Mitverschulden angesetzt. Jede einzelne Kürzung der Versicherung haben wir in den letzten Jahren genau herausgearbeitet. Diese werden von unseren Anwälten für Verkehrsrecht erfolgreich abgewehrt und eine Nachregulierung erzielt.
Einige der häufigsten Schadenspositionen sind
Muss ein Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall abgeschleppt werden, sind die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.
Statt eines Mietwagens, kann Nutzungsausfallentschädigung angefordert werden.
Der Geschädigte kann auf Basis des Gutachtens abrechnen. Der Geschädigte kann auch konkret abrechnen, in dem er sein Fahrzeug reparieren lässt und eine Reparaturrechnung vorlegt.
Für das Schmerzensgeld sollten Belege wie Arztberichte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn der Schaden so gravierend ist, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes technisch nicht mehr möglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen.
Als Wertminderung wird derjenige Betrag bezeichnet, der die Differenz zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Unfallwagen nach dem Verkehrsunfall auf dem Markt bildet.
Wir verweisen auf die ausführlichen Informationen in unserem Schadenslexikon.
Für persönlich Beratung können Sie uns gerne unter der folgenden Nummer anrufen:
Bitte Formular ausfüllen, Daten zum Unfall eingeben und Unterlagen hochladen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unseren kostenlosen Unfall Check. Oder schreiben uns direkt an kanzlei@advokan.de