Schmerzensgeld als Rente nach Verkehrsunfall

Kanzlei Verkehrsrecht – Schmerzensgeld als Rente nach Verkehrsunfall

Neben einem Schmerzensgeldbetrag kann zusätzlich eine Schmerzensgeldrente nach einem Verkehrsunfall zuerkannt werden, wenn schwere lebenslange Beeinträchtigungen anstehen und sich der Geschädigte der schweren Beschränkungen seiner Lebenssphäre auch bewusst werden kann (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2013 – 1 U 136/12 = NZV 2014, 404). Maßgeblich sind die Schwere und Fortdauer der Verletzung (OLG Zweibrücken, Urt. v. 22.4.2008 – 5 U 6/07 = MedR 2009, 88). Der Geschädigte eine schwere Verletzung mit besonders gravierenden Dauerfolgen erlitten haben, bei denen er die daraus resultierende Lebensbeeinträchtigung permanent und schmerzlich aufs Neue erlebt, wie etwa bei Verlust oder Lähmung wichtiger Gliedmaßen, dem Verlust von Sinnesorganen oder bleibenden Gehirnschädigungen, gravierenden Narben oder schweren Entstellungen infolge von Brandverletzungen (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.6.2011 – 12 U 263/08 = SP 2011, 361). Die Voraussetzungen für eine Rente sind insbesondere bei schweren lebenslangen Dauerschäden zu bejahen. Eine solche Rente gibt dem Geschädigten dabei insbesondere die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben. Um diesem Zweck genügen zu können, muss auch die einzelne Rentenzahlung als angemessener Ausgleich für Schmerzen und verminderte Lebensfreude empfunden werden und nicht lediglich als geringfügige Einnahme, die für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird (LG Kleve, Urt. v. 9.2.2005 – 2 O 370/01 = zfs 2005, 235).

Die Kapitalisierung erfolgt anhand der allgemeinen deutschen Sterbetafeln. Der Kapitalisierungsbetrag ergibt sich aus dem Lebensalter des Geschädigten sowie einem angenommenen Zinsfuß. Aus der Sterbetafeln lässt sich anhand dieser beiden Parameter ein Kapitalisierungsfaktor entnehmen, der mit der Jahres sind zu multiplizieren ist.

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