Nutzungsausfall nach einem Unfall

Kanzlei Verkehrsrecht – Nutzungsausfall nach einem Unfall

Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten hat und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, kann von der Versicherung die Kosten für einen Mietwagen verlangen. Entscheidet er sich gegen die Anmietung eines Mietwagens, kann er stattdessen Nutzungsausfall fordern. Der Nutzungsausfall wird für den Zeitraum gezahlt, in dem das Fahrzeug in Reparatur ist. Bei einem Totalschaden erhält der Geschädigte die Entschädigung bis zur Beschaffung eines Ersatzwagens. In der Regel sieht das Gutachten hier einen Zeitraum von 14 Tagen vor.

Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfall kann bei einer Reparatur des Fahrzeuges für die Dauer der Reparatur verlangt werden. Im Schadensgutachten sind üblicherweise Angaben darüber zu finden, wie lange die Reparatur üblicherweise dauert. Wird die Reparaturdauer überschritten, ist es Aufgabe des Geschädigten beziehungsweise dessen Rechtsanwalts darzulegen, weshalb ausnahmsweise eine längere Reparaturdauer angefallen und demzufolge länger Nutzungsausfall gefordert werden kann.

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

Über die Höhe des Nutzungsausfalls gibt es verschiedene Tabellen, anhand denen die Höhe des Nutzungsausfalls ermittelt werden kann. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich dabei nach dem Fahrzeugtyp und dem Fahrzeugalter. Für jede Gruppe ist eine andere Entschädigungshöhe festgelegt. Die Tagessätze liegen zwischen 23 Euro und 175 Euro. Ein teureres Auto erhält eine höhere Entschädigung als ein günstiges Auto. Insgesamt enthält die Tabelle elf Gruppen (A bis L) mit circa 38.000 Fahrzeugmodellen.

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