Anwaltskosten

Kanzlei Verkehrsrecht – Anwaltskosten

Anwaltskosten

Oftmals sind Geschädigte nach einem Unfall nicht umfassend über Ihre Rechte informiert und können deshalb nicht den vollen erlittenen Schaden geltend machen. Die gegnerische Versicherung wird hierbei nicht behilflich. Für die Versicherung besteht hierbei auch keine Aufklärungspflicht. Daher sollte die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden.Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzanspruches gegen die gegnerische KFZ- Haftpflichtversicherung und von dieser zu ersetzen. Der Geschädigte ist grundsätzlich zur Beiziehung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung und Durchsetzung seiner aus dem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche berechtigt. Die dadurch verursachten Kosten sind „erforderlich“ i.S.d. § 249 BGB. Angesichts der zahlreichen Rechtsprechung zum Verkehrsunfall und der einzelnen Schadenspositionen gibt es keinen rechtlich einfach gelagerten Verkehrsunfall, so dass einem Rechtsunkundigen in der Regel die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadensregulierung zuzubilligen ist (AG Kassel NJW 2009, 2898; AG Coburg AnwBl 2006, 219)

Anwaltskosten auch bei juristischer Vorkenntnisse

Die Erforderlichkeit der Anwaltskosten wird nur dann abgelehnt, wenn z.B. der Geschädigte über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

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