Vorschaden

Vorschaden außerhalb des neuen Schadensbereichs

Ein Vorschaden in einem Bereich, der eindeutig außerhalb des neuen Schadensbereichs liegt, darf bei der Ermittlung der Reparaturkosten keine Rolle spielen, unabhängig davon, ob der Vorschaden beseitigt ist oder nicht.

Vorschaden innerhalb des neuen Schadensbereichs

Waren vor dem Verkehrsunfall Vorschäden vorhanden, welche durch den neuen Unfallschaden überlagert wurden, also den gleichen Schadensbereich betreffen, so führt dies dazu, dass Ansprüche auf Schadensersatz zurückgewiesen werden, soweit nicht vom Geschädigten bewiesen werden kann, welcher Art, von welchem Umfang die Vorschäden waren und, inwieweit diese ordnungsgemäß repariert wurden.

Ein Anspruch auf Ersatz von Unfallschäden besteht nicht, wenn sich Vorschäden und Unfallschäden nicht hinreichend voneinander abgrenzen lassen. Auch kann der Ersatz von Gutachterkosten nicht verlangt werden, wenn der Geschädigte ihm erhebliche Vorschäden verschwiegen hat und die Ergebnisse des Gutachtens daher falsch sind, OLG Düsseldorf -1 W 19/12- r+s 2013, 46.

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