Landgericht Frankfurt am Main: Urteil zur Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main, 17. Zivilkammer, unter dem Aktenzeichen 2-17 O 528/23 ein wichtiges Urteil zur Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall gefällt. Die Entscheidung betrifft die Ansprüche einer Klägerin, deren Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde.

Hintergrund des Falls

Am 19.10.2022 ereignete sich auf dem Ratsweg in Frankfurt ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin, ein Luxusauto, erheblich beschädigt wurde. Der Beklagte, der den Unfall verursachte, wechselte die Fahrspur und kollidierte mit dem Fahrzeug der Klägerin. Die Haftung des Beklagten zu 100 % war unstreitig.

Streitpunkt: Nutzungsausfallentschädigung

Die Klägerin forderte eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom Unfalltag bis zur vollständigen Reparatur ihres Fahrzeugs. Die Beklagte hatte jedoch lediglich einen Teilbetrag für 23 Tage gezahlt, sodass die Klägerin die Differenz für insgesamt 63 Tage Nutzungsausfall geltend machte.

Das Gericht entschied, dass der Klägerin eine weitere Nutzungsausfallentschädigung für 10 Tage zusteht, allerdings nicht für den gesamten von ihr geforderten Zeitraum. Die Verzögerung der Reparatur wurde teilweise der Klägerin selbst angelastet, da sie ihre Schadenminderungspflicht verletzt habe, indem sie nicht unverzüglich einen Reparaturauftrag erteilte und keinen Kredit zur Vorfinanzierung des Schadens aufnahm.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 1.740,00 Euro Nutzungsausfallentschädigung an die Klägerin sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 241,33 Euro. Die Klägerin muss jedoch 75 % der Kosten des Rechtsstreits tragen, da ihre Forderungen größtenteils abgewiesen wurden.

Bedeutung für Geschädigte

Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, im Schadensfall schnell und korrekt zu handeln, um den vollen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu sichern. Insbesondere die Schadenminderungspflicht und die Frage der Kreditwürdigkeit spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Ansprüche.

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