Was ist fiktive Schadensabrechnung?
Bei der fiktiven Schadensabrechnung wird der Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens abgerechnet, ohne dass Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen müssen. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Sie den Schaden in Eigenregie oder gar nicht reparieren lassen möchten. Hierbei erhalten Sie die Nettoreparaturkosten erstattet, das heißt, ohne Mehrwertsteuer.
Vorteile der fiktiven Schadensabrechnung:
- Flexibilität bei der Verwendung der Entschädigungssumme
- Möglichkeit, die Reparatur in Eigenregie durchzuführen
- Keine Verpflichtung zur Vorlage von Reparaturrechnungen
Was ist konkrete Schadensabrechnung?
Die konkrete Schadensabrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten. Hierzu müssen Sie die Reparatur durchführen lassen und die entsprechenden Rechnungen bei der Versicherung einreichen. In diesem Fall werden Ihnen auch die angefallenen Mehrwertsteuerbeträge erstattet.
Vorteile der konkreten Schadensabrechnung:
- Volle Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten inklusive Mehrwertsteuer
- Sicherheit durch professionelle Reparatur
- Keine Notwendigkeit, sich um die Schadensregulierung selbst zu kümmern
Welche Abrechnungsart ist die richtige für Sie?
Die Wahl zwischen fiktiver und konkreter Schadensabrechnung hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Präferenzen ab. Wenn Sie den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lassen möchten und Wert auf eine vollständige Erstattung inklusive Mehrwertsteuer legen, ist die konkrete Schadensabrechnung die richtige Wahl. Möchten Sie hingegen flexibel bleiben und selbst über die Verwendung der Entschädigungssumme entscheiden, bietet sich die fiktive Schadensabrechnung an.
Die Versicherung darf bei der fiktiven Abrechnung den Ausgleich der Reparaturkosten nicht von der Vorlage der Reparaturkostenrechnung abhängig machen. Auch bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur besteht nicht die Verpflichtung zur Vorlage einer Rechnung. Unabhängig von der konkreten Schadensbehebung besitzt der Geschädigte einen Anspruch auf Ausgleich der vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten (BGH NJW 1989, 3009).
Der Vorteil einer fiktiven Abrechnung liegt darin, dass der Geschädigte nicht nachweisen muss, ob das beschädigte Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.
Eine konkrete Abrechnung bietet sich insbesondere dann an, wenn das Fahrzeug neuwertig ist. Sofern die Reparaturarbeiten in der der Werkstatt mangelhaft ausgeführt werden, hat der Schädiger dieses Risiko zu tragen. Das Werkstattrisiko einer unsachgemäßen oder verzögerten Reparatur verbleibt bei dem Geschädigten. Der Geschädigte muss allerdings dem Schädiger die ihm gegen die Werkstatt zustehenden Ansprüche abtreten.
Aktualisiert am 12.07.2024