Anwaltskosten

Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall: Wer die Kosten trägt?

Ein Verkehrsunfall ist oft mit erheblichen Unannehmlichkeiten und finanziellen Belastungen verbunden. Neben den Schäden am Fahrzeug und möglichen gesundheitlichen Folgen kommt häufig auch die Frage auf: Wer übernimmt die Anwaltskosten? Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten durch die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung haben.

1. Warum einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall einschalten?

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Diese Ansprüche umfassen in der Regel Schadensersatz für Fahrzeugschäden, Schmerzensgeld bei Verletzungen und eventuell weitere Kosten, wie beispielsweise für Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, sammelt notwendige Beweise und sorgt dafür, dass Sie alle rechtlich möglichen Entschädigungen erhalten. Zudem schützt er Sie vor unberechtigten Forderungen der Gegenseite.

2. Anwaltskosten: Wer zahlt?

Gemäß dem deutschen Recht haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls grundsätzlich das Recht, dass die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten erstattet. Diese Regelung gilt gleichermaßen für einfache Blechschäden und schwerwiegende Unfälle mit Personenschaden.

a. Haftung der Gegenseite

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Anwaltskosten in dem Maße, in dem die Haftung des Unfallverursachers geklärt ist. Das bedeutet: Wenn der Unfallgegner vollständig für den Unfall verantwortlich ist, trägt seine Versicherung die gesamten Anwaltskosten.

b. Teilweise Haftung

Sollte eine Teilschuld bestehen, beispielsweise wenn beide Parteien eine gewisse Mitschuld tragen, werden die Anwaltskosten anteilig übernommen. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung nur den entsprechenden Anteil der Kosten.

3. Vorteile der Einschaltung eines Anwalts

Ein Anwalt kennt die rechtlichen Fallstricke und weiß, wie man die Ansprüche optimal geltend macht. Ohne fachkundige Unterstützung kann es leicht passieren, dass Ihnen wichtige Ansprüche entgehen oder dass die gegnerische Versicherung versucht, Zahlungen zu kürzen oder ganz zu verweigern.

Ein Anwalt kann beispielsweise auch eine Schmerzensgeldtabelle heranziehen und den Anspruch entsprechend der erlittenen Verletzungen und deren Folgen berechnen. Dies führt häufig zu höheren Entschädigungszahlungen als ohne anwaltliche Unterstützung.

4. Fazit

Die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall werden in der Regel von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen, sofern der Unfallgegner ganz oder teilweise schuld ist. Ein Anwalt ist in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Scheuen Sie sich daher nicht, nach einem Unfall einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür müssen Sie in den meisten Fällen nicht selbst tragen, sondern werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Damit können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und wissen, dass Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen in guten Händen sind.

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