Wertminderung bei einem Verkehrsunfall

Die Wertminderung spielt eine Rolle, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit dem Fahrzeug gekommen ist. Dann nämlich handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen. Als Wertminderung wird generell derjenige Betrag bezeichnet, der letztlich die Differenz zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Unfallwagen nach dem Verkehrsunfall auf dem Markt bildet.

Wertminderung Berechnung:

In der Rechtsprechung gibt es keine allgemein verbindliche Methode zur Berechnung der Wertminderung beim Unfallfahrzeug. Meistens greifen die Gerichte aber auf die Wertminderungstabelle von Ruhkopf und Sam zurück. Nach Ruhkopf/Sam ist es nicht vorgesehen, einen Minderwert bei Bagatellschäden (Reparaturkostenverhältnis unter 10%) und bei Fahrzeugen anzunehmen, die bereits vor mehr als 5 Jahren zugelassen sind bzw. mehr als 100.000 km gelaufen sind. Denn dann liege eine Wertsteigerung vor, wenn Ersatzteile eingebaut bzw. Lackarbeiten durchgeführt würden.

Der überwiegende Teil der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt die unterschiedlichen Berechnungsmethoden, nimmt jedoch im Ergebnis eine Schätzung des merkantilen Minderwerts nach § 287 ZPO vor.p>

Wertminderung bei einem finanzierten Fahrzeug

Wenn das beschädigte Fahrzeug finanziert ist, steht die Wertminderung grundsätzlich der finanzierenden Bank zu. Die Wertminderung wird dann aber regelmäßig auf den Finanzierungsbetrag angerechnet. Das gleiche gilt für ein Leasingfahrzeug.

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